Einreisebedingungen

Einreisebedingungen für den Sri Lanka Urlaub
Alle Vorbereitungen für die geplante Reise sind weitestgehend getroffen, das „Reisefieber“ ist auch bereits vorhanden und die speziellen Reiseziele im Urlaubsland selbst sind ebenfalls schon abgesteckt. Was fehlt, allerdings dennoch mindestens ein halbes (bis dreiviertel Jahr) im Voraus bedacht und geplant sein sollten, sind natürlich in jedem Fall die Formalitäten in Bezug auf die geltenden Einreisebestimmungen für Sri Lanka.

 

Mit Reisepass und Personalausweis nach Sri Lanka
Für die Einreise selbst sind in erster Linie selbstverständlich unbedingt ein Reisepass sowie ein gültiger Personalausweis oder andere Dokumente zur Identifikation vonnöten. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss übrigens mindestens noch ein weiteres halbes Jahr nach Anreisedatum bestehen bleiben, anderenfalls kann die Einreise noch am Zielort verweigert werden (was allerdings nur in den seltensten Fällen vorgekommen ist). Bei Reisenden mit einer deutschen Staatsangehörigkeit ist übrigens keine Ausstellung eines gesonderten Visums erforderlich, sofern sie nicht länger als vier Wochen in Sri Lanka zu bleiben gedenken. Für Touristen oder Reisende aber, die den Inselstaat für länger als einen Monat besuchen wollen, gelten andere Regeln und Bedingungen, welche wiederum jeweils individuell von ihrer zuständigen Botschaft, bzw. beim Konsulat in Erfahrung gebracht werden können.

 

Visum für den Aufenthalt auf Sri Lanka
Für den Fall, dass die Reise nach Sri Lanka aus anderen Gründen (sprich: nicht aus Gründen der Erholung) getätigt werden soll, als da wären beispielsweise berufliche Gründe (Auslandspraktikum, Berufsausbildung, die in Sri Lanka ausgeübt werden soll oder ähnliches), so ist wiederum ein spezielles Visum zu beantragen, das „normale“ Touristenvisum wäre in diesem Zusammenhang also nicht gültig. Entsprechende Vordrucke für die Antragstellung sind auf der einen Seite bei den Botschaften oder beim Konsulat erhältlich, andererseits sind im world wide web einige Verzeichnisse und Anbieter zu finden, in welchen den Interessenten die benötigten Vordrucke zum (in der Regel kostenlosen) Download zur Verfügung stehen. Dieser kann ausgedruckt und ausgefüllt sowie zusammen (!) mit dem Reisepass, einem zusätzlichen Anschreiben, aus dem die Kontaktdaten der Heimatadresse, bzw. die der dortigen, informierten Kontaktpersonen exakt ersichtlich sind, an das Konsulat geschickt werden. Wichtig ist natürlich die Mitversendung zweier den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Passfotos der Person, die in Sri Lanka einzureisen wünscht. Jede weitere Person, die in Sri Lanka einreisen will, hat dieselben Schritte zu unternehmen, selbstverständlich wird die Visumsgebühr bei jedem weiteren Antrag erneut fällig.

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