Auswandern

Nach Sri Lanka auswandern
Die Lebenshaltungskosten auf Sri Lanka sind für Europäer in der Tat relativ gering. Wer als Deutscher beispielsweise in der 20-Millionen-Metropole sesshaft werden will, wird es dort im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten verhältnismäßig leicht haben. Bei einem Betrag von unter dreihundert Euro pro Monat ist es sogar möglich, eine komfortable Wohnung oder gar ein Haus mit drei Zimmern zu mieten, aber es kommt noch besser: legt man jeden Monat etwa weitere 250€ drauf, so steht einem zusätzlich ein/e recht fleißige/r Hausangestellte/r zur Seite. Zu bedenken ist diesbezüglich auf jeden Fall, dass ein gewisses Grundkapital de facto vorhanden sein muss…. Die Höhe, bzw. ob überhaupt ein regelmäßiges Einkommen vorgewiesen werden muss, ist bei der jeweiligen Botschaft in Erfahrung zu bringen. Jedoch ist es mitnichten sonderlich einfach, aufgrund der strengen, geltenden Bestimmungen überhaupt eine Aufenthaltsgenehmigung der Regierung Sri Lankas zu bekommen.

 

Keine Garantien
Sicherlich: für Touristen gelten recht „moderate“ Bedingungen, sie können unter Umständen gar bis zu neun Monaten im „Land ihrer Träume“ verbleiben, jedoch sieht dieses bei Menschen aus dem Ausland, die sich in Sri Lanka sesshaft machen wollen, ein klein wenig anders aus. Und: ist eine Einreisegenehmigung vor dem Hintergrund des langfristigen, bzw. endgültigen Aufenthaltes erst erteilt (also eine Aufenthaltsgenehmigung, die üblicherweise eine zweijährige Gültigkeit hat), so besteht dennoch keine Garantie, dass diese auch auf Dauer bestehen bleiben wird. Oftmals wurde bereits beobachtet, dass bestimmte Genehmigungen ohne einen ersichtlichen Grund seitens der dortigen Behörden zurückgezogen oder nicht weiter verlängert wurden. Andererseits haben Immigranten allerdings auch das Recht auf eine weitere, fünfjährige Verlängerung.

 

Wissenswertes für Auswanderer
Die Abänderung der Aufenthaltsgenehmigung in ein dauerhaftes Bleiberecht (oder sogar die Staatsbürgerschaft) ist somit erst nach weiteren fünf Jahren möglich. Wissenswert ist zudem auch, dass Europäer, insbesondere Deutsche, Österreicher oder Schweizer, die einen Ehegatten aus Sri Lanka haben, einreisen dürfen, ohne ein Visum beim Zoll vorzulegen. Sie erhalten vor Ort (sprich: am Flughafen oder bei der Zollbehörde) ein Touristenvisum, welches gegebenenfalls auch in ein dauerhaftes Visum übergehen kann. Hinsichtlich der jeweils anfallenden Verwaltungsgebühren ist es als Antragsteller, bzw. Interessent stets ratsam, sich zwecks Erledigung und Vorbereitung der anfallenden Formalitäten an das jeweils zuständige Konsulat, bzw. an die Botschaft des Landes zu wenden.